Datum
25.10.2023
Titel
Pflegestudiumstärkungsgesetz – Wichtige Schritte in Richtung Stärkung der Pflege.
Untertitel
Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetzes will die Bundesregierung die hochschulische Pflegeausbildung stärken und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege erleichtern. Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung soll im Rahmen eines dualen Studiums vergütet werden.
Text

Das übergeordnete Ziel ist es, das Pflegestudium attraktiver zu machen und damit dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzutreten. Parallel dazu wurden von der Ausbildungsoffensive Pflege der Bundesregierung Empfehlungen zu den Aufgabenprofilen akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen gegeben. Beide Initiativen begrüßt der Bundesverband Pflegemanagement ausdrücklich.

Mit den Maßnahmen wurden aus Sicht des Verbandes die richtigen Schritte einge­leitet, um die hochschulische primäre Pflegeausbildung attraktiver zu gestalten und damit – nach dem Vorbild anderer Länder – auch in Deutschland die pflegewissen­schaftlichen Qualifikationen für eine hochwertigere pflegerischer Versorgung auszu­bauen.

„Wir freuen uns sehr, dass mit dem Gesetz endlich ein Schlussstrich unter das jahrelange Motto „Pflege kann jeder“ gesetzt werden kann und der „Downgrade der Pflege“ ein Ende hat“, so Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesver­bands Pflegemanagement.

Vor allem aber begrüßt der Bundesverband die gesetzlich verankerten erweiterten Kompetenzen für Pflegefachpersonen. Die Kompetenzen betreffen die Pflegeausbil­dung an Hochschulen im Bereich Diabetische Stoffwechsellage, Chronische Wun­den und Demenz. Dies ist ein erster Schritt in die Richtung der Entwicklung eines eigenständigen Heilberufegesetzes für Pflegefachpersonen und damit weg von den jahrelangen gesetzlichen Grauzonen. Die Weichen dafür wurden bereits 2012 im Rahmen eines „Modellvorhabens“ im SGB V gestellt, die Umsetzung erfolgt mit einem Zeitversatz von mehr als zehn Jahren.

Bei allem Positiven teilt der Bundesverband Pflegemanagement die kritische Anmer­kung des Deutschen Pflegerats, dass die Abnahme der Kompetenzen durch ärztli­ches Personal vermieden werden muss. Andernfalls entstehe der Eindruck, dass akademisierte Pflegefachpersonen nur dann tätig werden dürfen, wenn sie von ärzt­lichen Heilkundeberufen dazu befähigt werden.