Datum
30.06.2023
Titel
Der Bundesverband Pflegemanagement begrüßt das Gesundheitsversorgungs-stärkungsgesetz, sieht aber auch Nachbesserungspotenzial.
Untertitel
Aus Sicht des Bundesverbandes Pflegemanagement ist das GSVG ein grundsätzlich zu begrüßender Entwurf, der ambitioniert viele strukturellen Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung zu lösen versucht und den Weg zur Stärkung der Pflege im G-BA ebnet.
Text

Das Ziel, die strukturschwachen Regionen zu stärken, eine flächendeckende pflegerische und ärztliche Versorgung sicherzustellen sowie die Gesundheitskompetenzen der Bevölkerung zu stärken, ist durchweg positiv zur werten. Gesundheitskioske haben sich in einigen Teilen des Landes bereits mit nachweislichem Erfolg bewährt. Die dort vorgesehene pflegerische Leitung sowie die Aufgaben entsprechen einer modernen und multiprofessionellen Versorgungsstruktur unter weitreichender Berücksichtigung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen. Besonders positiv hervorzuheben ist nach Einschätzung des Bundesverbands Pflegemanagement die Nutzung der pflegerischen Kompetenzen im Bereich der Prävention. Statt der reinen Durchführung ärztlich delegierter Tätigkeiten bietet sich aus Sicht des Verbands jedoch eine gesetzliche Regelung der ärztlichen Vorbehaltsaufgaben an. Bereits heute nimmt die Pflege eine Vielzahl dieser Aufgaben selbständig und mit hoher Fachexpertise wahr, ohne hinreichend rechtlich gesichert zu sein.

Die Verankerung von Community Health Nursing im Bereich der Gesundheitskioske ist vor diesem Hintergrund durchaus sinnvoll und zielführend, um die Gesundheitsversorgung in strukturschwachen Regionen zu stärken und gleichzeitig den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten. Je nach Größe des Kiosks sollte das Pflegemanagement mit einbezogen werden, um Qualitätsstandards zu sichern und den Einsatz der Mitarbeitenden so zu steuern, das eine hohe Patient*innen- und Mitarbeiter*innenzufriedenheit gewährleistet ist.

Was in dem aktuellen Entwurf fehlt, ist eine klare Definition der Schnittstelle zur akutstationären Versorgung sowie zur stationären Langzeitpflege. Um die Versorgungslücken langfristig zu schließen, müssen diese Strukturen gemeinsam erarbeitet werden.

Der für die Pflege wichtigste Bereich des Entwurfs ist die Beteiligung der professionellen Pflege im GBA. Der Bundesverband Pflegemanagement wertet dies als ein klares Signal in Richtung Stärkung des Pflegefachberufs. Künftig sollen zwei Vertreter*innen der Pflege Antrags- und Mitberatungsrecht bei Richtlinien über die Qualitätssicherung und in allen Bereichen, die die Berufsausübung des Pflegeberufs betreffen, haben. Zudem ist ein Einvernehmen der Pflege bei Entscheidungen über die Einrichtung von AGs und Sachverständigen im Unterausschuss vorgesehen. Die Übernahme der entstehenden Kosten ist bereits durch klare Richtlinien geregelt.

„Neben all den positiven Signalen fehlt es leider nach wie vor am Mitentscheidungsrecht. Für eine Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung auch aus pflegerischer Sicht, ist die Mitbestimmung aus unserer Sicht essentiell“, so Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement.

„Der Bundesverband Pflegemanagement fordert die Politik daher dazu auf, hier noch einmal nachzubessern und das Mitentscheidungsrecht des Pflegefachberufs im GBA im Gesetz zu verankern. Und somit ein deutliches Signal zur Stärkung des Pflegefachberufs auch auf Entscheidungsebene zu setzen“, so Lukuc abschließend.