Datum
22.07.2020
Titel
Gründlichkeit statt eiliger Beschlüsse beim Wiederstart der Pflegepersonaluntergrenzen
Untertitel
Der Bundesverband Pflegemanagement rät zu Vorsicht und Sorgfalt beim Wiedereinsetzen der Pflegepersonaluntergrenzen. Diese waren in der Hochphase der COVID19-Krise vorübergehend ausgesetzt worden. Der Wiederstart gibt die Möglichkeit für ein Überdenken des Ansatzes.
Text

Eine adäquate Pflegepersonalbesetzung in allen Bereichen, insbesondere jedoch in besonders kritischen Bereichen wie der Intensivstationen, gehört zu den vorrangigen Aufgaben der Krankenhäuser und muss durch den Gesetzgeber in geeigneter Weise überprüft werden. Mit enormen Kraftakten ist es den Kliniken gelungen, zusätzliche Intensiv- und Isolierungsplätze für an COVID19-Erkrankten vorzuhalten. Das Aussetzen der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) war in dieser Situation sinnvoll und hat dazu beigetragen, das Personal bedarfsgerecht und nicht nach starren Vorgaben zu steuern.

„Gerade in Krisensituationen muss ich vor Ort verantwortlich über den Personaleinsatz entscheiden können und die Mitarbeiter dort einsetzen, wo sie entsprechend Ihrer Qualifikation am dringlichsten gebraucht werden,“ beschreibt Peter Bechtel, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Pflegemanagement die Anforderungen an die Steuerung des Personaleinsatzes. „Das Pflegemanagement hatte vor dem Hintergrund des bereits bestehenden Fachkräftemangels hier eine Herkulesaufgabe zu bewerkstelligen“, so Bechtel weiter. Die COVID19-Krise hat verdeutlicht, dass es unumgänglich ist, dass sich die Personalsteuerung künftig am tatsächlichen Pflegebedarf der Patienten orientieren muss. Der Personalbedarf muss über entsprechende, moderne Systeme, z.B. der digitalen Patientenakte, ohne zusätzlichem bürokratischen Aufwand, abgebildet und vergütet werden. Das heißt, die Pflegeleistung endlich zum Erlösfaktor werden, statt wie bisher als reiner Kostenfaktor betrachtet zu werden. Das Pflegebudget kann helfen, Zeit zu gewinnen, um diese Systeme zu installieren. „Die Personaluntergrenzen haben keinen Bezug zum Pflegeaufwand und werden zudem häufig als Obergrenze missbraucht“, erklärt Bechtel. Entsprechend verwundert zeige sich das Pflegemanagement über die Forderung nach der PPR 2.0 im Kontext der Intensivpflege, die dort nicht einmal abgebildet werde, führt er weiter aus.

Statt die Pflegepersonaluntergrenzen einfach an der Stelle wieder aufzugreifen, wo sie im April ausgesetzt wurden, wäre aus Sicht des Bundesverbands Pflegemanagement nicht der richtige Ansatz. Vielmehr sollte unter zu Hilfenahme des Pflegebudgets eine stabile Berechnungsbasis für Pflegeerlöse geschaffen werden.